Mallorca kämpft mit einem Besucheransturm der jedes Jahr zunimmt. In den Ballungsgebieten fehlt, ein Zustand ähnlich wie auf dem Festland, bezahlbarer Wohnraum. Um die Zunahme der touristisch vermieteten Objekte die dann im normalen Mietmarkt fehlen, einzudämmen, wurde seit langem an einer neuen Regelung gefeilt. Nun hat die Balearen-Regierung Anfang September endgültig das neue Gesetz zur touristischen Vermietung verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen:
Zunächst wurde ein Moratorium von einem Jahr für die Ausstellung neuer Lizenzen verhängt. Es ist nun verboten Wohnungen zu vermieten auch wenn sie eine Lizenz haben, bis die zuständigen Gemeinden Zonen ausweisen in denen die Vermietung erlaubt ist. Nichts ändert sich erst einmal für Häuser, egal ob freistehende oder Reihenhäuser, die über eine Lizenz verfügen. Diese bleibt weiterhin gültig auch wenn die Immobilie nicht in einer der ausgewiesenen Zonen liegt.
Es ist ebenfalls vorgesehen dass die Ferienvermietung in Wohnungen mit der folgenden Ausnahmen für 60 Tage im Jahr erlaubt wird: Es muss sich um den Hauptwohnsitz des Vermieters handeln, die Wohnung muss in einer der ausgewiesenen Zonen liegen und die Eigentümergemeinschaft muss der Vermietung mehrheitlich zustimmen. Ziel ist die sharing Economy zu stärken und einkommensschwachen Schichten eine Möglichkeit zu bieten ihr Einkommen aufzubessern.
In jedem Fall gilt auch hier für die Beantragung das Moratorium von einem Jahr, vor Ablauf darf kein Antrag gestellt werden.
Um Spekulation entgegenzuwirken erlaubt das neue Gesetz es Eigentümern eine maximale Anzahl von 3 Objekten zu vermieten.
Die Gemeinden haben nun 12 Monate Zeit neue Zonen einzuteilen, zu bestimmen in welchen vermietet werden darf und für wie lange. Einige Gegenden werden wohl in jedem Fall als „Wohnungs-Notstands“ Zonen eingestuft in denen jegliche Art von Ferienvermietung verboten bleibt da es dort schwierig ist für alteingesessene Bevölkerung an Wohnraum zu kommen.
In Zukunft wird es nur in ausgewiesenen Zonen möglich sein eine Lizenz zu beantragen.
Nach Erhalt der Lizenz wird eine Registernummer zugeteilt die unumgänglich ist um das Objekt auf Plattformen wie z.B. Airbnb zu inserieren, sonst drohen Strafen bis zu 40.000€ für den Vermieter und bis zu 400.000€ für die Plattform.
Die gesamte Anzahl an Lizenzen wird nicht mehr erweitert. Es kann in Zukunft nur eine neue Lizenz erworben werden wenn eine andere aufgegeben wird. In Mallorca gab es zum Stichtag 435.707 Lizenzen. Eventuell wird es eine Obergrenze geben die unter dieser Zahl liegt.
Zum Erwerb einer Lizenz waren bisher schon bestimmte Auflagen notwendig wie die Vorlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung über eine versicherte Schadenssumme von 300.000€, Modernisierungsplan, Energiezertifikat etc. Dies wird aller Voraussicht nach weiterhin gelten.
Das neue Gesetz zeigt bereits Wirkung auf Mallorca: Angesichts der horrenden Strafen haben erste Vermieter bereits getätigte Buchungen von Urlaubern storniert.